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   BGH, 12.01.1994 - 2 StR 699/93   

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https://dejure.org/1994,3208
BGH, 12.01.1994 - 2 StR 699/93 (https://dejure.org/1994,3208)
BGH, Entscheidung vom 12.01.1994 - 2 StR 699/93 (https://dejure.org/1994,3208)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 1994 - 2 StR 699/93 (https://dejure.org/1994,3208)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung - Revision - Ablehnung - Rechtsfehler - Therapie - Therapiebereitschaft - Aussichtslosigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64 Abs. 2; StPO § 358 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 12.01.1994 - 2 StR 699/93
    Daran ändert es nichts, daß allein der Angeklagte Revision eingelegt hat (BGHSt 37, 5; BGHR StGB § 64 Ablehnung 3, 5).

    Der Strafausspruch, der - für sich gesehen - keinen rechtlichen Bedenken begegnet, ist ebenfalls aufzuheben, da nicht auszuschließen ist, daß bei Anordnung der Unterbringung auf eine niedrigere Strafe erkannt worden wäre (vgl. BGHSt 37, 5, 10).

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 12.01.1994 - 2 StR 699/93
    Mit seiner Revision rügt der Angeklagte die Verletzung sachlichen Rechts; das Absehen von einer Anordnung gemäß § 64 StGB hat er nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362 ff).
  • BGH, 27.09.1991 - 3 StR 30/91

    Revisionsrichterliche Überprüfung unterbliebener Unterbringung

    Auszug aus BGH, 12.01.1994 - 2 StR 699/93
    Daran ändert es nichts, daß allein der Angeklagte Revision eingelegt hat (BGHSt 37, 5; BGHR StGB § 64 Ablehnung 3, 5).
  • BGH, 23.05.1989 - 1 StR 128/89

    Prüfung der Erfolgsaussichten der Suchtbehandlung

    Auszug aus BGH, 12.01.1994 - 2 StR 699/93
    Ein Indiz hierfür kann sich aus dem Fehlen der Therapiebereitschaft ergeben (BGHSt 36, 199, 200).
  • BGH, 09.01.1991 - 2 StR 625/90

    Verminderung der Schuldfähigkeit wegen Drogenabhängigkeit - Anordnung der

    Auszug aus BGH, 12.01.1994 - 2 StR 699/93
    Daran ändert es nichts, daß allein der Angeklagte Revision eingelegt hat (BGHSt 37, 5; BGHR StGB § 64 Ablehnung 3, 5).
  • OLG Frankfurt, 13.08.1982 - 3 Ws 113/82
    Auszug aus BGH, 12.01.1994 - 2 StR 699/93
    Die Berufung auf nicht näher dargelegte "allgemeine Erfahrungen" genügte hierfür um so weniger, als anders lautende fachärztliche Stellungnahmen bekannt sind (vgl. z.B. OLG Frankfurt am Main NStZ 1983, 187).
  • BGH, 01.03.1994 - 1 StR 627/93

    Unerlaubte Einfuhr und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln -

    Es hat andererseits ausdrücklich und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung (BGH NStZ 1991, 126, 127 [BGH 22.11.1990 - 4 StR 431/90]; BGH, Beschl. vom 12. Januar 1994 - 2 StR 699/93) darauf hingewiesen, daß fehlende Therapiebereitschaft allein die Annahme von Aussichtslosigkeit nicht zu begründen vermag.

    Darüber hinaus aber ist auf die ganz spezielle Situation der Angeklagten abgestellt worden (das unterscheidet diesen Fall von dem, der zum BGH-Beschluß vom 12. Januar 1994 - a.a.O. - geführt hat).

  • BGH, 15.06.1994 - 2 StR 229/94

    Urteilsbegründung - Strafmilderung - Verminderte Schuld - Heranwachsende -

    Sollte wiederum eine Maßnahme nach § 64 StGB in Betracht gezogen werden, wird folgendes zu berücksichtigen sein: Daß diese Maßregel nicht verhängt werden dürfe, wie die Revision meint, weil ein Erreichen des Therapiezieles bei der Unterbringung von Drogensüchtigen grundsätzlich aussichtslos sei, entspricht nicht der Rechtslage (BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 3; Beschl. des Senats vom 12. Januar 1994 - 2 StR 699/93; BGH, Urt. v. 1. März 1994 - 1 StR 627/93).
  • BGH, 03.09.1997 - 2 StR 437/97

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht der Behandlung ohne

    Die Unterbringung soll gegebenenfalls dazu dienen, zunächst die Ursachen eines solchen Mangels zu beheben, bei dem Untergebrachten also Therapiebereitschaft überhaupt erst zu wecken, um so die Voraussetzungen einer erfolgversprechenden Weiterbehandlung zu schaffen (BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 4, 5; BGH, Beschl. v. 25. Oktober 1995 - 2 StR 535/95).
  • BGH, 14.01.2003 - 5 StR 580/02

    Prüfung der Schuldfähigkeit (fehlerhafte Berechnung der Blutalkoholkonzentration;

    Ferner wird zur Frage einer Erfolgsaussicht der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (vgl. BVerfGE 91, 1) auf die in BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 4 und bei Tröndle/Fischer (aaO § 64 Rdn. 14 m. w. N.) genannten Argumente hingewiesen.
  • BGH, 25.10.1995 - 2 StR 535/95

    Bundesverfassungsgericht - Entscheidung - Anordnung - Therapie - Zustimmung des

    Die Vorschrift wäre überflüssig, wenn die Unterbringung das Einverständnis des Unterzubringenden voraussetzen würde; sie ist gerade auch für solche Täter gedacht, die sich einer Drogenentwöhnungsbehandlung nicht freiwillig unterziehen und einer Unterbringung ablehnend gegenüberstehen (BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 4; BGH, Beschl. v. 29. Juni 1994 - 2 StR 242/94).
  • BGH, 26.04.1996 - 3 StR 95/96

    Hinreichend konkrete Aussicht - Behandlungserfolg - Therapieunwilliger

    Mangelnde Einsicht und Therapiebereitschaft können allerdings ein Indiz dafür sein, daß eine Unterbringung keine Erfolgsaussicht aufweist, doch sind in die vorzunehmende Prüfung alle maßgeblichen Umstände einzubeziehen (BGHR StGB § 64 II Aussichtslosigkeit 4).
  • BGH, 29.07.1994 - 2 StR 304/94

    Zulässigkeit der Ablehnung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei

    Das ist aber nicht zulässig (vgl. BGH, Urt. v. 12. Januar 1994 - 2 StR 699/93 = BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 4).
  • BGH, 29.06.1994 - 2 StR 242/94

    Unterbringung - Entziehungsanstalt - Ablehnung der Therapie

    § 64 StGB ist gerade auch für den Täter geschaffen, der seiner zwangsweisen Unterbringung ablehnend gegenübersteht (BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 4).
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